LAW OBSERVER - Die Vorstände von Aktiengesellschaften sind in den Unternehmen, deren Vorstand sie angehören, bekanntlich nicht sozialversicherungspflichtig gemäß § 1 Satz 4 SGB VI (Rentenversicherung) und § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III (Arbeitslosenversicherung). Hintergrund dieser Regelungen ist, dass der Vorstand einer AG – anders als der Geschäftsführer einer GmbH – stets eine so starke rechtli ...mehr
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